Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie e.V.

Quick-Info

       

Weiterbildungsordnung

Grund- und Fortgeschrittenenkurse werden in einem Modul angeboten. Dieses Modul sollte in einem Weiterbildungszentrum der DGH absolviert werden, ein Wechsel von einem Weiterbildungszentrum zu einem anderen ist im Rahmen dieses Moduls nur nach Rücksprache mit den verantwortlichen Ausbildungsleitern im Ausnahmefall möglich.

Therapiekurse werden in den Weiterbildungszentren und auf dem jährlichen Kongress der DGH angeboten und können dort absolviert werden.

Die Supervision wird in Supervisionsseminaren und/oder Einzelsupervision durchgeführt. Der überwiegende Teil der Supervision sollte bei einem Fachsupervisor (d.h. einem Supervisor der gleichen Berufsgruppe) absolviert werden. Die Supervisanden sollen im Rahmen der Supervision hypnotherapeutische Behandlungen vorstellen, die sie an mindestens 5 verschiedenen Patienten durchgeführt haben. Die Fallvorstellung sollte schriftlich oder in Form von Audio- oder Videomitschnitten erfolgen, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die Kosten der Weiterbildung werden von den einzelnen Weiterbildungszentren in Absprache mit dem Vorstand individuell festgesetzt.

In den Grund- und Fortgeschrittenenkursen werden Kenntnisse und praktische Fertigkeiten vermittelt zu Theorie und Forschung, zu verschiedenen Techniken der Hypnose, zur therapeutischen Nutzung von Phänomenen der Hypnose.

In den Therapiekursen werden die in den Grund- und Fortgeschrittenenkursen erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung ihrer klinischen Anwendung in den jeweiligen Fachdisziplinen vertieft.

Die näheren Inhalte der Kurse regelt das Curriculum.
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